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   FG Brandenburg, 11.08.2004 - 1 K 1391/02   

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https://dejure.org/2004,17811
FG Brandenburg, 11.08.2004 - 1 K 1391/02 (https://dejure.org/2004,17811)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 11.08.2004 - 1 K 1391/02 (https://dejure.org/2004,17811)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 11. August 2004 - 1 K 1391/02 (https://dejure.org/2004,17811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Bilanzänderung; Anforderungen an das Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs zwischen Bilanzberichtigung und Bilanzänderung; Bindung eines Steuerpflichtigen an die Wahlrechtsausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1990) § 4 Abs. 2; EStG (1997) § 4 Abs. 2
    Bilanzänderung nach vorangegangener Bilanzberichtigung; Einkommensteuer 1996 bis 1998; Gewerbesteuermessbeträge 1996 bis 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzänderung nach vorangegangener Bilanzberichtigung - Einkommensteuer 1996 bis 1998 - Gewerbesteuermessbeträge 1996 bis 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1818
  • EFG 2004, 1878
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 72/87

    Ablehnung der Zustimmung zu einer Bilanzänderung

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.08.2004 - 1 K 1391/02
    Eine Bilanzänderung ist nur dann zulässig, wenn ein zulässiger Bilanzansatz durch einen anderen zulässigen Bilanzansatz ersetzt wird (grundlegend: Bundesfinanzhof -BFH -Urteil vom 01.07.1964 I 5/63 U, BStBl. IIII 1964, 533; vom 21.01.1992 VIII R 72/82, BStBl. II 1992, 958).
  • BFH, 25.09.1996 - IV B 120/95

    "Transfer" von nicht ausgenutzten Tarifbegünstigungen?

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.08.2004 - 1 K 1391/02
    Das Wahlrecht stünde für eine anderweitige Ausübung allenfalls dann wieder zur Verfügung, wenn die ursprüngliche Wahlrechtsausübung durch eine Änderung der Bilanz zum 31.12.1998 rückgängig gemacht werden könnte, was nach den oben gemachten Ausführungen aber gerade nicht der Fall ist (vergleiche zur Bindung an ausgeübte Wahlrechte auch BFH, Beschluss vom 25.09.1996 IV B 120/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV -1997, 223 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 25.10.2007 - III R 39/04

    Sonderabschreibungen nach § 4 FöGbG - Bilanzänderung durch anderweitige

    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1878 veröffentlicht ist, wies die Klage ab.
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